Aufenthaltsrecht
Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten. Ausländer ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Wir können auf diesen Seiten allerdings nur einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsrechten geben.
Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet Gemeinschaftsrecht Anwendung (Freizügigkeitsgesetz/EU).
Das Aufenthaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung - des Kreises Coesfeld:
Hausanschrift:
Schützenwall 18
Kreishaus II
48653 Coesfeld
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Postanschrift:
Kreis Coesfeld
Der Landrat
32 - Sicherheit und Ordnung / Ausländerbehörde
48651 Coesfeld
Häufig gestellte Fragen- FAQ
https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde
Formulare (ausfüllbare PDF)
Onlinedienstleistungen
- 32 / Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- 32 / Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- 32 / Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32 / Verlängerung des Schengenvisums
- 32 / Aufenthaltsrechte nach dem Freizügigkeitsgesetz
- 32 / Auflagen, Bedingungen oder Beschränkungen bzgl. des Wohnsitzes / der Erwerbstätigkeit
- 32 / Antrag auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung
- 32 / Erstantrag Aufenthaltsgestattung / Duldung
- 32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Grenzgängerkarte
- 32 / Antrag auf Bestimmung zur verlängerter Wiedereinreisefrist gem. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
- 32 / Antrag auf Bescheinigungen über Nichterlöschen des Aufenthaltsrechts gem. § 51 Abs. 2 AufenthG
- 32 / Übertrag Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis bei neuem Reisepass
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)