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Legionellen
Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, hat gemäß § 14 b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) das Wasser durch systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.
Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (§ 3 Ziffer 12 TrinkwV); nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Die Untersuchungen auf Legionellen sind vom Betreiber der Anlage ohne weitere Aufforderung zu veranlassen. Die Untersuchung muss mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden (dies gilt nur für Anlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird). Für Anlagen, aus denen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regelung nicht!
Listen zugelassener Untersuchungsstellen erhalten Sie bei den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.
Bei weitergehenden Fragen können Sie mit den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Sven Benning
Tel: 02541 18-5408
E-Mail: sven.benning@kreis-coesfeld.de
- Frau Saskia Buß
Tel: 02541 18-5418
E-Mail: saskia.buss@kreis-coesfeld.de
- Herr Benedikt Rüter
Tel: 02541 18-5411
E-Mail: benedikt.rueter@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht) - Frau Barbara Lütkenhaus
Tel: 02541 18-5409
E-Mail: barbara.luetkenhaus@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht)
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
53.4 - Umwelt- und Infektionsschutz
Legionellen
Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (§ 3 Ziffer 12 TrinkwV); nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regelung nicht!
Listen zugelassener Untersuchungsstellen erhalten Sie bei den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.
Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, hat gemäß § 14 b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) das Wasser durch systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.
Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (§ 3 Ziffer 12 TrinkwV); nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Die Untersuchungen auf Legionellen sind vom Betreiber der Anlage ohne weitere Aufforderung zu veranlassen. Die Untersuchung muss mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden (dies gilt nur für Anlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird). Für Anlagen, aus denen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regelung nicht!
Listen zugelassener Untersuchungsstellen erhalten Sie bei den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.
Bei weitergehenden Fragen können Sie mit den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes Kontakt aufnehmen.
Wasser, Trinkwasser-Installation, Hausinstallation, Trinkwasserverordnung, Legionellen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/439/show 53 - Gesundheitsamt
001 Schützenwall 16 48653 Coesfeld
Herr
Sven
Benning
212 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5408
sven.benning@kreis-coesfeld.de
Frau
Saskia
Buß
212 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5418
saskia.buss@kreis-coesfeld.de
Herr
Benedikt
Rüter
109 (Dülmen, Kreuzweg 25)
02541 18-5411
benedikt.rueter@kreis-coesfeld.de
Frau
Barbara
Lütkenhaus
2 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5409
barbara.luetkenhaus@kreis-coesfeld.de