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Förderung des Ehrenamtes

Was wäre unsere Gesellschaft ohne Ehrenamt?

Ein Ereignis, welches wir uns nicht vorstellen möchten!

Jugendleiterinnen und Jugendleiter leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen immensen Beitrag zum Erhalt der sozialen Strukturen in den Kommunen. Sie tragen dazu bei, dass es ein breites Freizeitangebot gibt und Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, ihre Freizeit gemeinsam mit Gleichaltrigen in einem nicht kommerziellen und betreuten Rahmen pädagogisch wertvoll zu verleben.

Sie bringen etwas sehr Wertvolles ein: Ihre Zeit!

Deshalb möchte der Kreis Coesfeld "einfach mal Danke sagen" und Ehrenamtliche fördern, die an Gruppenleiterschulungen zum Erhalt einer JULEICA (Jugendleiter/inen Card) teilgenommen haben. Sie erhalten einen pauschalen Förderbetrag in Höhe von 75,00 € (je Teilnehmer mit Beantragung der Juleica Card).

Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld (s. Downloads) zu entnehmen.

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen

Formulare

  • Antrag auf Förderung des Ehrenamtes (s. Downloads)

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Formgerechter Antrag
  • Ggfs. eine Kopie der gültigen JULEICA

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

51.3 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld

Förderung des Ehrenamtes

Was wäre unsere Gesellschaft ohne Ehrenamt?

Ein Ereignis, welches wir uns nicht vorstellen möchten!

Jugendleiterinnen und Jugendleiter leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen immensen Beitrag zum Erhalt der sozialen Strukturen in den Kommunen. Sie tragen dazu bei, dass es ein breites Freizeitangebot gibt und Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, ihre Freizeit gemeinsam mit Gleichaltrigen in einem nicht kommerziellen und betreuten Rahmen pädagogisch wertvoll zu verleben.

Sie bringen etwas sehr Wertvolles ein: Ihre Zeit!

Deshalb möchte der Kreis Coesfeld "einfach mal Danke sagen" und Ehrenamtliche fördern, die an Gruppenleiterschulungen zum Erhalt einer JULEICA (Jugendleiter/inen Card) teilgenommen haben. Sie erhalten einen pauschalen Förderbetrag in Höhe von 75,00 € (je Teilnehmer mit Beantragung der Juleica Card).

Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld (s. Downloads) zu entnehmen.

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen

Formulare

  • Antrag auf Förderung des Ehrenamtes (s. Downloads)
  • Formgerechter Antrag
  • Ggfs. eine Kopie der gültigen JULEICA
Ehrenamt, Jugendleiter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/514/show
51 - Jugendamt
Schützenwall 10 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5140
Fax 02541 18-5299

Frau

Janina

Przybyl

Fachdienstleitung

101 (Coesfeld, Schützenwall 10)

02541 18-5246
janina.przybyl@kreis-coesfeld.de

Frau

Rose

Kockmann

108 (Coesfeld, Schützenwall 10)

02541 18-5231
rose.kockmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Tina

Sundrum

108 (Coesfeld, Schützenwall 10)

02541 18-5232
tina.sundrum@kreis-coesfeld.de