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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Rennsport) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Coesfeld und Dülmen. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.
Für Rennen mit Kraftfahrzeugen ist zunächst eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung vom Rennverbot einzuholen, bevor solche Veranstaltungen erlaubt werden können.
Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Veranstalter u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Rechtsgrundlagen
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter dem Punkt "Formulare")
- Lage-/Streckenplan bzw. -skizze
- Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung
Kosten
- örtliche Veranstaltung: 30,00 €
- kreisweite Veranstaltung: 55,00 €
- kreisübergreifende Veranstaltung: 75,00 €
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christian Kamper
Tel: 02594 9436-3611
E-Mail: christian.kamper@kreis-coesfeld.de
- Frau Sonja Frieling
Tel: 02594 9436-3666
E-Mail: sonja.frieling@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Rennsport) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Coesfeld und Dülmen. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.
Für Rennen mit Kraftfahrzeugen ist zunächst eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung vom Rennverbot einzuholen, bevor solche Veranstaltungen erlaubt werden können.
Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Veranstalter u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Rechtsgrundlagen
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Formulare
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter dem Punkt "Formulare")
- Lage-/Streckenplan bzw. -skizze
- Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung
- örtliche Veranstaltung: 30,00 €
- kreisweite Veranstaltung: 55,00 €
- kreisübergreifende Veranstaltung: 75,00 €
Herr
Christian
Kamper
107 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Sonja
Frieling
108 (Dülmen, Kreuzweg 27)