BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe unter "Seiten mit ähnlichen Themen") an allen Samstagen während der Fereinzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt.

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Ferienreiseverordnung

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes

Kosten

  • Einzelgenehmigung: 30,00 €
  • Dauergenehmigung: 90,00 €

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe unter "Seiten mit ähnlichen Themen") an allen Samstagen während der Fereinzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt.

Formulare

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes
  • Einzelgenehmigung: 30,00 €
  • Dauergenehmigung: 90,00 €
Samstagsfahrverbot, Fahrverbot LKW https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/677/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Maleen

Thiemann

110a (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3664
schwertransport@kreis-coesfeld.de