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Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Unterlagen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maleen Thiemann
Tel: 02594 9436-3664
E-Mail: schwertransport@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.2 - Verkehrssicherung und -lenkung
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Formulare
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.
Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.
Ausnahmegenehmigung, Gurtpflicht, Helmtragepflicht, Gurtanlegepflicht, Helmtragepflicht, Helm, Schutzhelm, Sicherheitsgurt https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/699/showFrau
Maleen
Thiemann
110a (Dülmen, Kreuzweg 27)