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Namensänderung Führerschein

Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert?

Ein neuer Kartenführerschein bei Namensänderung kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Dülmen beantragt werden.

Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist ausgestellt auf Ihren Geburtsnamen?

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sie können also ganz beruhigt mit Ihrem "alten" Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihren Personalausweis immer bei sich haben sollten.

Sie haben wieder geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt?

Dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da Ihr Personalausweis nur Ihren Geburtsnamen ausweist, also keine Verbindung zu Ihrem vorherigen Namen besteht.

Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt?

Es ist auf jeden Fall ratsam, den Führerschein erneuern zu lassen, da auch hier nur der Geburtsname auf dem Personalausweis steht, so dass keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen und Ihrem jetzigen Namen besteht.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser Name nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung

Kosten

34,90 €

Namensänderung Führerschein

Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert?

Ein neuer Kartenführerschein bei Namensänderung kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Dülmen beantragt werden.

Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist ausgestellt auf Ihren Geburtsnamen?

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sie können also ganz beruhigt mit Ihrem "alten" Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihren Personalausweis immer bei sich haben sollten.

Sie haben wieder geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt?

Dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da Ihr Personalausweis nur Ihren Geburtsnamen ausweist, also keine Verbindung zu Ihrem vorherigen Namen besteht.

Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt?

Es ist auf jeden Fall ratsam, den Führerschein erneuern zu lassen, da auch hier nur der Geburtsname auf dem Personalausweis steht, so dass keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen und Ihrem jetzigen Namen besteht.

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser Name nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung

34,90 €

Namensänderung, Führerschein, Fahrerlaubnis https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/779/show
Fachdienst - Führerscheinstelle
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3670
Fax 02594 9436-3696

Frau

Maren

Hetkamp

08 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Nicole

Hubert

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Peggy

Schuster

007 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

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Hetkamp

08 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Nicole

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07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

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