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Namensänderung Führerschein
Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert?
Ein neuer Kartenführerschein bei Namensänderung kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Dülmen beantragt werden.
Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist ausgestellt auf Ihren Geburtsnamen?
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sie können also ganz beruhigt mit Ihrem "alten" Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihren Personalausweis immer bei sich haben sollten.
Sie haben wieder geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt?
Dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da Ihr Personalausweis nur Ihren Geburtsnamen ausweist, also keine Verbindung zu Ihrem vorherigen Namen besteht.
Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt?
Es ist auf jeden Fall ratsam, den Führerschein erneuern zu lassen, da auch hier nur der Geburtsname auf dem Personalausweis steht, so dass keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen und Ihrem jetzigen Namen besteht.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser Name nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung
Kosten
34,90 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maren Hetkamp
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Nicole Hubert
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Peggy Schuster
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Führerscheinstelle
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.4 - Führerscheinstelle
Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert?
Ein neuer Kartenführerschein bei Namensänderung kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Dülmen beantragt werden.
Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist ausgestellt auf Ihren Geburtsnamen?
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sie können also ganz beruhigt mit Ihrem "alten" Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihren Personalausweis immer bei sich haben sollten.
Sie haben wieder geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt?
Dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da Ihr Personalausweis nur Ihren Geburtsnamen ausweist, also keine Verbindung zu Ihrem vorherigen Namen besteht.
Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt?
Es ist auf jeden Fall ratsam, den Führerschein erneuern zu lassen, da auch hier nur der Geburtsname auf dem Personalausweis steht, so dass keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen und Ihrem jetzigen Namen besteht.
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser Name nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung
34,90 €
Namensänderung, Führerschein, Fahrerlaubnis https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/779/showFrau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)