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Verlust Führerschein
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen?
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen zu stellen!!!
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- falls ihr Führerschein noch ein "grauer oder rosa Lappen" war und von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist, eine sog. Karteikartenabschrift
Die Karteikartenabschrift kann von der auswärtigen Behörde in der Regel telefonisch/per E-Mail angefordert und an die jetzt zuständige Behörde (Kreis Coesfeld, Fax-Nr. 02594/9436-3696) übersandt werden.
Wir empfehlen nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheines ca. 4 Wochen zu warten, ob das Dokument nicht doch wieder aufgefunden wird.
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass wir nur dann einen neuen Führerschein ausstellen dürfen, wenn Sie entweder einen vorläufigen Personalausweis, einen gültigen Reisepass oder den ‚richtigen‘ Personalausweis vorlegen können. Eine Meldebescheinigung, eine Kopie des Personalausweises, etc. reichen NICHT aus!
Kosten
38,20 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maren Hetkamp
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Nicole Hubert
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Peggy Schuster
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Führerscheinstelle
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.4 - Führerscheinstelle
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen?
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen zu stellen!!!
- Personalausweis oder Pass
- biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- falls ihr Führerschein noch ein "grauer oder rosa Lappen" war und von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist, eine sog. Karteikartenabschrift
Die Karteikartenabschrift kann von der auswärtigen Behörde in der Regel telefonisch/per E-Mail angefordert und an die jetzt zuständige Behörde (Kreis Coesfeld, Fax-Nr. 02594/9436-3696) übersandt werden.
Wir empfehlen nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheines ca. 4 Wochen zu warten, ob das Dokument nicht doch wieder aufgefunden wird.
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass wir nur dann einen neuen Führerschein ausstellen dürfen, wenn Sie entweder einen vorläufigen Personalausweis, einen gültigen Reisepass oder den ‚richtigen‘ Personalausweis vorlegen können. Eine Meldebescheinigung, eine Kopie des Personalausweises, etc. reichen NICHT aus!
38,20 €
Führerschein, Diebstahl https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/792/showFrau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)