BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Drucken Sie den Antragsvordruck hier aus und senden Sie ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen).
Es werden Fahrschulen im Kreis Coesfeld und den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten (Kreis Steinfurt, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Recklinghausen und Kreis Borken) genehmigt. Eine Zulassung über die vorgenannten Orte hinaus ist nur möglich, sofern Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren oder sich dort Ihre Arbeitsstelle befindet (entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen).
Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
- Name der Fahrschule
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maren Hetkamp
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Nicole Hubert
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Peggy Schuster
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Führerscheinstelle
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.4 - Führerscheinstelle
Drucken Sie den Antragsvordruck hier aus und senden Sie ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen).
Es werden Fahrschulen im Kreis Coesfeld und den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten (Kreis Steinfurt, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Recklinghausen und Kreis Borken) genehmigt. Eine Zulassung über die vorgenannten Orte hinaus ist nur möglich, sofern Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren oder sich dort Ihre Arbeitsstelle befindet (entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen).
Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
- Name der Fahrschule
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)