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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Drucken Sie den Antragsvordruck hier aus und senden Sie ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen).

Es werden Fahrschulen im Kreis Coesfeld und den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten (Kreis Steinfurt, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Recklinghausen und Kreis Borken) genehmigt. Eine Zulassung über die vorgenannten Orte hinaus ist nur möglich, sofern Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren oder sich dort Ihre Arbeitsstelle befindet (entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen).

Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Drucken Sie den Antragsvordruck hier aus und senden Sie ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen).

Es werden Fahrschulen im Kreis Coesfeld und den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten (Kreis Steinfurt, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Recklinghausen und Kreis Borken) genehmigt. Eine Zulassung über die vorgenannten Orte hinaus ist nur möglich, sofern Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren oder sich dort Ihre Arbeitsstelle befindet (entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen).

Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule
Fahrerlaubnis, Führerschein, Neuerteilung, Erteilung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/794/show
Fachdienst - Führerscheinstelle
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3670
Fax 02594 9436-3696

Frau

Maren

Hetkamp

08 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Nicole

Hubert

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Peggy

Schuster

007 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Maren

Hetkamp

08 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Nicole

Hubert

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Peggy

Schuster

007 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de