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Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.

Bauvorhaben im Außenbereich sind häufig mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, die nach dem Landschaftsgesetz NRW als Eingriff zu werten sind. Sofern eine Beeinträchtigung nicht vermeidbar ist, ist der Verursacher verpflichtet, den Eingriff auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder auf andere Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).

Eingriffe sind vor allem:

  • Bauen im Außenbereich,
  • Bauleitplanung,
  • Straßen-, Schienen-, Wegebau,
  • Ausbau von Gewässern,
  • Leitungsverlegung,
  • Waldumwandlung,
  • Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
  • Windkraftanlagen.

Die Vorhaben sind bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (z.B. Bauamt, Forstamt) zu beantragen. Zur Prüfung der Eingriffsregelung wird die Abteilung Umwelt von der Genehmigungsbehörde beteiligt.

Folgende Vorhaben sind bei der Abteilung Umwelt zu beantragen:

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Für größere Vorhaben und Projekte (z.B. Abgrabungen, Straßenbau, Windkraftanlagen, größere Stallbauten) ist die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erforderlich, der in der Regel von einem Fachbüro erstellt wird.

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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

70.2 - Natur- und Bodenschutz

Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.

Bauvorhaben im Außenbereich sind häufig mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, die nach dem Landschaftsgesetz NRW als Eingriff zu werten sind. Sofern eine Beeinträchtigung nicht vermeidbar ist, ist der Verursacher verpflichtet, den Eingriff auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder auf andere Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).

Eingriffe sind vor allem:

  • Bauen im Außenbereich,
  • Bauleitplanung,
  • Straßen-, Schienen-, Wegebau,
  • Ausbau von Gewässern,
  • Leitungsverlegung,
  • Waldumwandlung,
  • Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
  • Windkraftanlagen.

Die Vorhaben sind bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (z.B. Bauamt, Forstamt) zu beantragen. Zur Prüfung der Eingriffsregelung wird die Abteilung Umwelt von der Genehmigungsbehörde beteiligt.

Folgende Vorhaben sind bei der Abteilung Umwelt zu beantragen:

Für größere Vorhaben und Projekte (z.B. Abgrabungen, Straßenbau, Windkraftanlagen, größere Stallbauten) ist die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erforderlich, der in der Regel von einem Fachbüro erstellt wird.

Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen, Kompensation, Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Eingriffsbewertung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1112/show
70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-7100
Fax 02541 18-9019

Frau

Karola

Schedding

236 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

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karola.schedding@kreis-coesfeld.de