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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Dabei ist sie weder Verteidiger noch Ankläger des Betroffenen – sie nimmt eine neutrale Position ein und

  • berät, begleitet und unterstützt  den jungen Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  • bietet Hilfen für den straffällig gewordenen jungen Menschen,
  • informiert über die Abläufe, die rechtlichen Folgen und erklärt wie es weitergeht,
  • bereitet den jungen Menschen auf die Hauptverhandlung vor und hat im Jugendstrafverfahren ein Mitwirkungsrecht,
  • soll im Verfahren die familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Gesichtspunkte darlegen,
  • erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des jungen Menschen,
  • kann vor Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen,
  • vermittelt und kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Betreuungsweisungen),
  • begleitet den jungen Menschen im Rahmen des Diversionsverfahrens (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung),
  • ist auch weiterhin zuständig, wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt.

 
Zuständigkeiten:

Kreis Coesfeld
Abteilung 51 - Jugendamt
Kreishaus V
Schützenwall 10
48653 Coesfeld

Verwaltungsnebenstelle Lüdinghausen
Abteilung 51 - Jugendamt
Graf-Wedel-Str. 2
59348 Lüdinghausen

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Informationen zum Datenschutz

Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

51.4 - Prävention

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Dabei ist sie weder Verteidiger noch Ankläger des Betroffenen – sie nimmt eine neutrale Position ein und

  • berät, begleitet und unterstützt  den jungen Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  • bietet Hilfen für den straffällig gewordenen jungen Menschen,
  • informiert über die Abläufe, die rechtlichen Folgen und erklärt wie es weitergeht,
  • bereitet den jungen Menschen auf die Hauptverhandlung vor und hat im Jugendstrafverfahren ein Mitwirkungsrecht,
  • soll im Verfahren die familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Gesichtspunkte darlegen,
  • erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des jungen Menschen,
  • kann vor Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen,
  • vermittelt und kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Betreuungsweisungen),
  • begleitet den jungen Menschen im Rahmen des Diversionsverfahrens (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung),
  • ist auch weiterhin zuständig, wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt.

 
Zuständigkeiten:

Kreis Coesfeld
Abteilung 51 - Jugendamt
Kreishaus V
Schützenwall 10
48653 Coesfeld

Verwaltungsnebenstelle Lüdinghausen
Abteilung 51 - Jugendamt
Graf-Wedel-Str. 2
59348 Lüdinghausen

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Informationen zum Datenschutz

Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Jugendhilfe, Strafverfahren, Verteidiger, Ankläger, erzieherische Maßnahmen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/473/show
51 - Jugendamt
Schützenwall 10 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5200
Fax 02541 18-5299

Herr

Michael

Reckfort

103 (Coesfeld, Schützenwall 10)

02541 18-5131
michael.reckfort@kreis-coesfeld.de

Herr

Florian

Krimpmann

202 (Lüdinghausen, Graf-Wedel-Straße 2)

02591 9183-5132
florian.krimpmann@kreis-coesfeld.de