Aktueller Hinweis
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".
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Umschreibung von Außerhalb
Sie möchten ein Fahrzeug umschreiben, welches zuletzt bei einem anderen Straßenverkehrsamt zugelassen war.
Unterlagen
- Es ist ein Online-Termin erforderlich.
Portal zur Terminreservierung - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO. Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Zulassungen können nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Besonderheiten (z.B. gewünschte Saisonangaben oder Kurzzeitangaben) Ihrem Versicherer mitgeteilt haben und diese auch hinterlegt wurden bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind. Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden. Hinweis: Eine neue eVB-Nummer wird nur in dem Fall benötigt, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist oder die eVB-Nummer länger als 7 Jahre genutzt wird und aktualisiert werden muss.
- gültiger Personalausweis im Original oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bürgeramtes (nicht älter als drei Monate) der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters.
Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt,
oder bei Nichtvorlage der Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 5,10 €. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Für die KFZ-Steuer ist ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- alte Kennzeichen, falls Sie die Kennzeichen ändern wollen
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat)
Weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (zukünftigen Fahrzeughalterin/zukünftigen Fahrzeughalters) unterschriebene Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigen Personalausweis im Original (zukünftigen Fahrzeughalterin/zukünftigen Fahrzeughalters) oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bürgeramtes (nicht älter als drei Monate)
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Kosten
Die Gebühr beträgt ab 17,60 €.
Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen, Einzelbetriebserlaubnis, Reservierungsgebühr etc. hinzukommen.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Hinweise und Besonderheiten
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.
Weitere Informationen
Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
- Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bei Minderjährigen:
Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente im Original. Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
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- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO. Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Zulassungen können nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Besonderheiten (z.B. gewünschte Saisonangaben oder Kurzzeitangaben) Ihrem Versicherer mitgeteilt haben und diese auch hinterlegt wurden bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind. Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden. Hinweis: Eine neue eVB-Nummer wird nur in dem Fall benötigt, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist oder die eVB-Nummer länger als 7 Jahre genutzt wird und aktualisiert werden muss.
- gültiger Personalausweis im Original oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bürgeramtes (nicht älter als drei Monate) der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters.
Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt,
oder bei Nichtvorlage der Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 5,10 €. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Für die KFZ-Steuer ist ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- alte Kennzeichen, falls Sie die Kennzeichen ändern wollen
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat)
Weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (zukünftigen Fahrzeughalterin/zukünftigen Fahrzeughalters) unterschriebene Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigen Personalausweis im Original (zukünftigen Fahrzeughalterin/zukünftigen Fahrzeughalters) oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bürgeramtes (nicht älter als drei Monate)
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
- Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bei Minderjährigen:
Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente im Original. Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
Die Gebühr beträgt ab 17,60 €.
Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen, Einzelbetriebserlaubnis, Reservierungsgebühr etc. hinzukommen.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Zulassung, Ummeldung, Adresse ändern, KFZ, Umzug, Fahrzeug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/733/showFrau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)