Drucken Sie den Antragsvordruck hier aus und senden Sie ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen).

Es werden Fahrschulen im Kreis Coesfeld und den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten (Kreis Steinfurt, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Recklinghausen und Kreis Borken) genehmigt. Eine Zulassung über die vorgenannten Orte hinaus ist nur möglich, sofern Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren oder sich dort Ihre Arbeitsstelle befindet (entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen).

Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid


Anträge für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" für die Führerscheinklasse B und BE können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder, der mindestens 16 1/2 Jahre ist. Die Antragstellung ist demnach 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.

  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vorher und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres gemacht werden. Die Prüfungsbescheinigung und somit gleich die Fahrberechtigung wird in jedem Fall erst mit 17 ausgehändigt.
  • Die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) wird mit der Auflage versehen, das von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahranfänger während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die besonderen Anforderungen genügt ( siehe weiter unten), begleitet wird. Die Prüfungsbescheinigung muss während der Fahrt mitgeführt werden.

Besondere Anforderungen an die Begleitperson

  • Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben. Damit wird die Begleitperson deutlich älter als der Fahranfänger sein und nicht mehr zu der stark mit Unfällen belasteten Gruppe der 18- bis 24-jährigen zählen.
  • Sie muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein (Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 - alt - gilt entsprechend. Dies wird als ausreichend im Hinblick auf ausgereifte Fahrerfahrung und Verkehrszuverlässigkeit gesehen.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht  mehr als 1 Punkt belastet sein.

Später bei dem Begleiteten Fahren ist zu beachten, dass die begleitende Person den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten darf, wenn

  • sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat,
  • sie unter Wirkung eines berauschenden Mittels steht,

ihr die Fahrerlaubnis widerrufen wurde (z.B. Entziehung, Fahrverbot).

Unterlagen

  • Antrag „Begleitetes Fahren mit 17 Jahre“
  • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter und Personalausweiskopie (Anlage 1)
  • Unterschrift der begleitenden Personen, Personalausweis- und Führerscheinkopie (Anlage 2)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule

Rechtsgrundlagen