Sie haben Ihren Führerschein verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen?
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen zu stellen!!!

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • falls ihr Führerschein noch ein "grauer oder rosa Lappen" war und von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist, eine sog. Karteikartenabschrift

Die Karteikartenabschrift kann von der auswärtigen Behörde in der Regel telefonisch/per E-Mail angefordert und an die jetzt zuständige Behörde (Kreis Coesfeld, Fax-Nr. 02594/9436-3696) übersandt werden.
Wir empfehlen nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheines ca. 4 Wochen zu warten, ob das Dokument nicht doch wieder aufgefunden wird.
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass wir nur dann einen neuen Führerschein ausstellen dürfen, wenn Sie entweder einen vorläufigen Personalausweis, einen gültigen Reisepass oder den ‚richtigen‘ Personalausweis vorlegen können. Eine Meldebescheinigung, eine Kopie des Personalausweises, etc. reichen NICHT aus!

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

38,20 €