Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Asylantrag

Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl suchen, haben ihren Asylantrag nach der Einreise persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen.

Zuständig für den Kreis Coesfeld ist:

Landeserstaufnahmeeinrichtung
Bochum
Gersteinring 50a
44791 Bochum

Nach Stellung eines Asylantrages und Zuweisung in eine Stadt oder Gemeinde des Kreises Coesfeld ist die Ausländerbehörde der Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung - zuständig.

Hausanschrift:
Schützenwall 18
Kreishaus II
48653 Coesfeld

Postanschrift:
Kreis Coesfeld
Der Landrat
32 - Sicherheit und Ordnung / Ausländerbehörde
48651 Coesfeld

Asylverfahren

Während eines laufenden Asylverfahrens wird der Aufenthalt im Bundesgebiet zunächst gestattet.

Sollte sich im Rahmen dieses Verfahrens herausstellen, dass der Ausländer tatsächlich einer Verfolgung in seinem Heimatland unterliegt, so wird sein Aufenthalt verfestigt.

Nach Ablehnung des Asylantrages sind Asylbewerber im Regelfall zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Sofern keine Abschiebehindernisse bestehen und keine freiwillige Ausreise erfolgt, ist die Ausländerbehörde verpflichtet, die zwangsweise Rückführung in den Heimatstaat durchzuführen (Abschiebung).

Häufig gestellte Fragen - FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde