Neben den pädagogischen Hilfen umfassen die Hilfen zur Erziehung auch wirtschaftliche Leistungen. Sie werden unter dem Begriff „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ zusammengefasst.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft die sachliche und örtliche Zuständigkeit, bescheidet Anträge und rechnet die gewährten Hilfen ab.

Außerdem wird bei Hilfen, bei denen der Lebensunterhalt des jungen Menschen durch das Jugendamt sichergestellt wird (sog. stationäre Hilfen), die finanzielle Situation der Eltern geprüft und je nach Ergebnis der Prüfung ein Kostenbeitrag festgesetzt.

Für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII ist ein Antrag erforderlich. Über den pädagogischen Bedarf und über die für Sie geeignete Hilfe entscheidet der zuständige Soziale Dienst (ASD, PKD).