Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-Behörde)
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-Behörde) ist zuständig für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Nach diesem Gesetz ist es Aufgabe der WTG-Behörde, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der älteren oder pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote und Angebote zur Teilhabe an Arbeit nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Darüber hinaus soll die WTG-Behörde die angemessene Qualität und Betreuung der Pflege in den Einrichtungen sicherstellen. Kurz gesagt: Die WTG-Behörde sorgt mit dafür, dass Menschen in Betreuungseinrichtungen gut betreut werden.
Angebote im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes sind u.a.:
- Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot
(Alten- und Pflegeeinrichtungen, Wohnheime für Menschen mit Behinderung) - Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
- Gasteinrichtungen
(Hospize / Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Tagesstätten sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen) - Angebote in den anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Zum Schutz der in den Einrichtungen lebenden Menschen sieht das Wohn- und Teilhabegesetz sowohl Beratung und Information als auch Aufsicht und Überwachung vor.
Die Wohn- und Betreuungsangebote werden regelmäßig in bestimmten Zeitabständen geprüft (Regelprüfungen). Eine Prüfung erfolgt darüber hinaus, wenn Anhaltspunkte oder Beschwerden vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die Anforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz nicht erfüllt sind (anlassbezogene Prüfungen). Die Einrichtungsträger werden hierbei über festgestellte Mängel informiert und hinsichtlich der Mängelbeseitigung beraten. Bei massiven Mängeln obliegt es der WTG-Behörde, diese durch ordnungsbehördliche Maßnahmen zu beseitigen.
Neben der Überwachung der Einrichtungen werden umfassende Beratungen zu den Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes durchgeführt. Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an:
- Nutzerinnen / Nutzer
- Angehörige
- rechtliche Betreuerinnen / Betreuer und Bevollmächtigte
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsgremien wie Beiräte, Vertrauensgremien und Vertrauenspersonen
- Leistungsanbieterinnen / Leistungsanbieter
- Träger und Investoren im Vorfeld zu geplanten Baumaßnahmen
WTG-Behörde - Anregungen, Hinweise und Beschwerden / Ombudsperson
Wenn Sie Anregungen, Hinweise oder Beschwerden an die WTG-Behörde richten möchten, so finden Sie hierzu eine gesonderte Seite im Serviceportal. Dort können Sie Ihr Anliegen auch über ein Onlineformular einreichen.
Zudem hat der Kreis Coesfeld eine Ombudsperson bestellt, die bei Meinungsverschiedenheiten, Problemen oder Konflikten im Zusammenhang mit Pflege- und Betreuungsangeboten neutral und unabhängig zwischen den Beteiligten vermittelt. Informationen zur Ombudsperson sowie die Kontaktdaten können Sie ebenfalls der Serviceportalseite entnehmen.
Über den folgenden Link gelangen Sie auf die gesonderte Serviceportalseite:
Veröffentlichung der Ergebnisberichte
Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen sind in einem Ergebnisbericht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Ergebnisberichte wird jeweils zu dem auf den Zeitraum von zwei Jahren folgenden 01. Oktober beendet.
Sie können die Ergebnisberichte der Prüfungen über folgende Seite einsehen:
Hinweis zu den Informationspflichten der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter
Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sind verpflichtet, den aktuellen Prüfbericht über Regelprüfungen an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen. Zudem sind die Prüfberichte über Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme durch die gegenwärtigen oder künftigen Nutzerinnen und Nutzer oder von ihnen beauftragten Personen bereitzuhalten. Auf Wunsch ist gegenwärtigen sowie künftigen Nutzerinnen und Nutzern, den Mitwirkungsgremien, Vertrauenspersonen und bestellten Ombudspersonen eine Kopie des aktuellen Prüfberichts auszuhändigen.
Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde
Alle zwei Jahre erstellt die WTG-Behörde einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit. Sie können die Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde auf folgender Seite einsehen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite: