Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein neutrales, vom Kreis Coesfeld als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundwertVO NRW) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt der Kreis Coesfeld eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.
Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschusses:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten jährlich flächendeckend für das Kreisgebiet Coesfeld für baureife Grundstücke, sowie die Erstellung von Übersichten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Wahrnehmung der Aufgaben der Kommunalen Bewertungsstelle
- Erstellung Grundstücksmarktbericht
- Erstellung von Mietspiegeln
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)