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Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -
Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - (s.a. Downloads) werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.
Folgende Förderpositionen sind enthalten:
- Stadtranderholungen und Ferienspiele
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Bildungsveranstaltungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- Projektförderung
- Jugendleiterausbildung (JULEICA)
- Ausstellung der Jugendleiterinnen-Card bzw. Jugendleiter-Card (JULEICA)
- Förderung des Ehrenamtes
- Anschaffung von Jugendpflegematerial
Ortsrecht
1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Rechtsgrundlagen
Downloads
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses / Zuschusses zu Vorfinanzierung einer Freizeit
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Teilnehmerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Betreuerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Programmablauf zum Antrag
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
- 51 / Information für Vereine und Verbände zu den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Verwandte Dienstleistungen
Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - (s.a. Downloads) werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.
Folgende Förderpositionen sind enthalten:
- Stadtranderholungen und Ferienspiele
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Bildungsveranstaltungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- Projektförderung
- Jugendleiterausbildung (JULEICA)
- Ausstellung der Jugendleiterinnen-Card bzw. Jugendleiter-Card (JULEICA)
- Förderung des Ehrenamtes
- Anschaffung von Jugendpflegematerial
Ortsrecht
1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Förderbestimmung, Förderplan, Jugendförderplan https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/515/showFrau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)